Stripe bleibt. Dazu E-Rechnungen, jede gegen den offiziellen Validator geprüft.
Ab dem 1. Januar 2027 (Vorjahresumsatz über 800.000 Euro) und ab dem 1. Januar 2028 (für alle) genügt bei inländischen B2B-Rechnungen in Deutschland ein per E-Mail verschicktes PDF nicht mehr. Wir planen eine Brücke, die aus Ihren Stripe-Rechnungen XRechnung- und ZUGFeRD-Dokumente erzeugt, jedes gegen den offiziellen Validator prüft, per E-Mail an Ihre Geschäftskunden schickt und archiviert.
In Entwicklung: Nichts ist live, und es gibt noch keinen Starttermin. Wir streben an, Design-Partnern vor dem 1. Januar 2027 Zugang im Testmodus zu geben. Das ist ein Ziel, kein Versprechen; planen Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung eine Ausweichlösung. Die Warteliste entscheidet, was wir zuerst bauen.
Das Problem: Ihre Steuerberatung fragt nach der E-Rechnung
Wenn Sie deutsche Geschäftskunden über Stripe abrechnen, ist die Rechnung, die Stripe heute verschickt, ein PDF. Ab den folgenden Terminen reicht dieses PDF bei Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen nicht mehr aus.
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| Seit 1.1.2025 | Alle Unternehmen in Deutschland müssen E-Rechnungen empfangen können. |
| Bis 31.12.2026 | Papierrechnungen bleiben zulässig; andere Formate wie PDF nur mit Zustimmung des Empfängers. |
| 1.1.2027 | Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen. Kleinere Unternehmen dürfen bis Ende 2027 noch Papier oder PDF verwenden. |
| 1.1.2028 | Die Ausstellung von E-Rechnungen ist für alle Unternehmen Pflicht. |
Ein einfaches PDF per E-Mail erfüllt die Definition der E-Rechnung nicht. Zulässig sind strukturierte Formate nach der europäischen Norm EN 16931, etwa XRechnung und ZUGFeRD 2.x (außer den Profilen MINIMUM und BASIC-WL). Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und Rechnungen an Privatpersonen.
Quellen: IHK Frankfurt am Main: E-Rechnungspflicht ab 2025; IHK Köln zum BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 (Bundesfinanzministerium). Lassen Sie Ihren Fall von Ihrer Steuerberatung prüfen; diese Seite ist keine Steuerberatung.
So soll es funktionieren
- Stripe verbinden. Sie erteilen Lesezugriff auf Ihre Rechnungen. Sie bleiben Aussteller jeder Rechnung.
- Erzeugen. Sobald eine Rechnung in Stripe finalisiert ist, bilden wir sie auf EN 16931 ab und erstellen eine XRechnung-Datei und ein ZUGFeRD-Hybrid-PDF.
- Prüfen. Jedes Dokument wird mit den offiziellen Prüfwerkzeugen validiert; der Prüfbericht wird mit dem Dokument gespeichert.
- Zustellen. Das Dokument geht per E-Mail an Ihre Geschäftskunden. In Deutschland ist dafür keine Clearing-Plattform nötig.
- Archivieren. Die Dokumente werden unverändert in einem EU-Speicher aufbewahrt, mit Export für Ihre Steuerberatung.
Was wir nicht sind. Wir sind kein Buchhaltungssystem, berechnen keine Umsatzsteuer und leisten keine Steuerberatung. Wir erzeugen Dokumente auf Ihre Anweisung aus den Daten Ihres Stripe-Kontos. Ob ein Dokument anerkannt wird, entscheidet die Finanzverwaltung; deshalb zeigen wir Ihnen Prüfberichte statt Versprechen.
Deutschland kommt zuerst. Frankreich, Belgien und Rumänien stehen auf der Liste; sagen Sie uns im Formular, welches Land Sie brauchen.
Auf die Warteliste
Wer sich früh einträgt, bekommt auf Wunsch ein kurzes Gespräch zum eigenen Rechnungs-Setup und kann Design-Partner werden. Wir schicken zuerst eine Bestätigungs-E-Mail; erst nach Klick auf den Link stehen Sie auf der Liste.
Fragen
Kann Stripe das nicht schon?
Nicht nativ, Stand 4. Oktober 2026. Laut Stripe-Dokumentation erzeugt oder übermittelt Stripe Invoicing von sich aus keine rechtskonformen E-Rechnungs-Dateien und verweist auf Drittanbieter im Stripe App Marketplace. Als bevorzugten Partner nennt Stripe Billit. Apps, deren Einträge deutsche E-Rechnungs-Formate nennen, sind unter anderem Billit, Fizard, MiracleBill und Invopop; prüfen Sie bei jedem Anbieter Leistungsumfang und Preise. Wenn eine davon Ihren Bedarf schon deckt, reicht das womöglich. Was wir zusätzlich planen und noch nicht gebaut haben: einen Prüfbericht zu jeder Rechnung, ein unverändertes Archiv in der EU und einen Export für Ihre Buchhaltung. Quellen: Stripe-Dokumentation zu E-Invoicing und Stripe App Marketplace, beide geprüft am 4. Oktober 2026.
Brauche ich das 2027, wenn mein Umsatz unter 800.000 Euro liegt?
Nach den oben genannten Quellen dürfen kleinere Unternehmen bis Ende 2027 noch Papier- oder PDF-Rechnungen verwenden, müssen aber schon jetzt E-Rechnungen empfangen können. Fragen Sie Ihre Steuerberatung nach Ihrem Fall.
Erkennt das Finanzamt die Dokumente an?
Das können wir nicht versprechen. Wir erzeugen Dokumente in den vom Bundesfinanzministerium genannten Formaten und zeigen Ihnen für jedes Dokument den Prüfbericht.
Was kostet es?
Noch nicht entschieden. Mitglieder der Warteliste sehen die Preise, bevor etwas berechnet wird.